Warum der Termin der eigentliche Engpass ist
Die Anmeldung selbst dauert im Amt meist nur wenige Minuten. Der Aufwand liegt davor: In Berlin sind Termine beim Bürgeramt häufig für Wochen im Voraus vergeben. Wer erst nach dem Umzug anfängt zu suchen, findet unter Umständen keinen Termin mehr im gewünschten Zeitraum.
Deshalb steht dieser Punkt in unserer Umzugscheckliste schon zwei Wochen vor dem Umzugstag. Sie können den Termin buchen, bevor Sie eingezogen sind, und ihn auf ein Datum nach dem Einzug legen. Die Anmeldung selbst ist erst nach dem Einzug möglich, die Terminbuchung nicht.
Ein praktischer Hinweis: Sie sind in Berlin nicht an das Bürgeramt Ihres Bezirks gebunden. Wenn in Mitte nichts frei ist, schauen Sie in anderen Bezirken. Auch früh am Morgen freigegebene Termine oder kurzfristig abgesagte Slots tauchen im Buchungssystem regelmäßig auf, es lohnt sich, mehrmals zu schauen.
Die Wohnungsgeberbestätigung
Ohne dieses Papier läuft die Anmeldung nicht. Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine kurze Bescheinigung Ihrer Vermieterseite oder Hausverwaltung darüber, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind, mit Adresse und Einzugsdatum.
Fragen Sie sie an, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, und nicht erst am Tag vor dem Termin. Bei privaten Vermieterinnen und Vermietern geht das oft in einer Mail, bei größeren Hausverwaltungen kann es einige Tage dauern. Vordrucke dafür gibt es auf den Seiten des Landes Berlin.
Wenn Sie zur Untermiete wohnen, stellt die Bestätigung in der Regel die Person aus, die selbst Mieterin oder Mieter ist, also Ihr Wohnungsgeber. Bei einer WG ist das häufig die Hauptmieterin oder der Hauptmieter. Klären Sie das früh, denn es ist der Punkt, an dem WG-Anmeldungen am häufigsten hängen bleiben.
Was Sie zum Termin mitbringen
Legen Sie sich die Unterlagen am Vorabend zusammen. Fehlt eines davon, wird der Termin in der Regel nicht abgeschlossen, und Sie brauchen einen neuen.
- Personalausweis oder Reisepass, für alle Personen, die angemeldet werden
- Ausgefülltes Anmeldeformular, es steht auf den Seiten des Landes Berlin zum Ausdrucken bereit
- Wohnungsgeberbestätigung mit Adresse und Einzugsdatum
- Bei Familien die Geburtsurkunden der Kinder, bei Verheirateten gegebenenfalls die Eheurkunde
- Wenn Sie jemanden vertreten: eine schriftliche Vollmacht und dessen Ausweisdokument
- Die Terminbestätigung, ausgedruckt oder auf dem Telefon
Der Ablauf, Schritt für Schritt
Von der Vertragsunterschrift bis zur erledigten Anmeldung sind es fünf Schritte. Wenn Sie sie in dieser Reihenfolge abarbeiten, geraten Sie nicht in Zeitnot.
- Direkt nach der Vertragsunterschrift die Wohnungsgeberbestätigung anfragen, damit sie rechtzeitig vorliegt.
- Termin beim Bürgeramt buchen, sobald das Einzugsdatum feststeht. Legen Sie ihn auf ein Datum nach dem Einzug und planen Sie Puffer ein, falls sich der Umzug verschiebt.
- Anmeldeformular herunterladen, in Ruhe ausfüllen und ausdrucken. Am Automaten im Amt ist dafür selten Zeit.
- Zum Termin gehen, Unterlagen vorlegen, neue Adresse wird eingetragen und der Ausweis bekommt einen Aufkleber mit der neuen Anschrift.
- Danach die Adresse bei allen übrigen Stellen ändern: Bank, Versicherung, Arbeitgeber, Krankenkasse, Hochschule, Onlinedienste und Abonnements. Ein Nachsendeauftrag bei der Post überbrückt die Zeit, bis alles umgestellt ist.
Wichtige Sonderfälle
Nicht jeder Umzug ist ein einfacher Wohnungswechsel innerhalb der Stadt. Drei Fälle kommen bei dieser Kundschaft häufig vor.
Zuzug aus einer anderen Stadt: Sie melden sich in Berlin an, eine gesonderte Abmeldung am alten Wohnort ist in der Regel nicht nötig, weil die Ämter das untereinander regeln. Anders ist es beim Wegzug ins Ausland, dort ist eine Abmeldung vorgesehen.
Zweitwohnung: Wer neben dem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung anmeldet, muss angeben, welche die Hauptwohnung ist. Für Zweitwohnungen gilt in Berlin eine eigene Regelung, die mit Kosten verbunden sein kann. Welche Beträge dabei anfallen, sagt Ihnen die zuständige Stelle, wir nennen hier bewusst keine Zahlen.
Umzug innerhalb desselben Hauses oder derselben Wohnung, etwa in ein anderes WG-Zimmer: Auch dann ändert sich meist die gemeldete Anschrift nicht, wohl aber die Wohnungsgeberbestätigung, wenn sich Ihr Vertragsverhältnis ändert. Im Zweifel fragen Sie kurz beim Bürgeramt nach, bevor Sie einen Termin verbrauchen.
Was der Umzug selbst damit zu tun hat
Praktisch hängen beide Termine zusammen: Die Anmeldung ist erst nach dem Einzug möglich, und der Einzug hängt am Umzugstag. Verschiebt sich der Umzug, verschiebt sich die Anmeldung mit, und der mühsam gebuchte Termin passt womöglich nicht mehr.
Deshalb lohnt es sich, den Umzugstermin früh festzuziehen. Ein Festpreis beginnt bei 199 Euro für ein möbliert gemietetes WG-Zimmer und liegt für eine ganze Einzimmerwohnung bei 289 Euro. Er steht fest, sobald Zimmerzahl, Stückliste und Etagen vorliegen. Eine Besichtigung ist dafür nicht nötig, damit fällt ein Termin weg, den Sie sonst auch noch koordinieren müssten.
Und ein letzter praktischer Punkt: Bewahren Sie den Mietvertrag, die Wohnungsgeberbestätigung und die Ausweise in der Tasche auf, die Sie am Umzugstag selbst tragen, nicht in einem Karton. Nichts ist ärgerlicher, als am Tag vor dem Bürgeramtstermin dreißig Kartons nach einem Blatt Papier zu durchsuchen.